Während sich die Bundesregierung den Kopf über das inzwischen leidige Thema Onlinedurchsuchung, heimliche Videoaufzeichnung in Wohnungen, sowie die Verfassungsmäßigkeit eben jener Gesetze zerbrechen muss, zeigt eine Umfrage der EU, dass der Durschnittsbürger gegen die Durchsuchung ist. Die Untersuchung vom Januar 2008 verdeutlicht mehr den je: Die Bürger haben Angst um ihre Grundrechte.
Eine Untersuchung der EU im Januar 2008 hat gezeigt, dass die deutsche Bevölkerung an den elementaren Inhalten des Grundgesetzes, wie beispielsweise dem Fernmeldegeheimnis, festhält. So sind 63 Prozent der befragten Deutschen der Ansicht, das eine Telefonüberwachung nur bei Terrorverdächtigen zulässig sein sollte, 23 Prozent fordern hierzu eine richterliche Anordnung. Zum Thema, inwiefern eine Akzeptanz gegenüber Überwachungsmaßnahmen stattgefunden hat, war das Ergebnis wenig überraschend: diese ist leicht gestiegen. Zeitgleich wurde jedoch gefordert, dass solche Maßnahmen nur gegen Verdächtige gerichtet werden dürfen und einer richterlichen Anordnung bedarf. Interessant ist auch das Gesamtverhältnis der Deutschen zum Umgang mit persönlichen Daten. Ziemlich bis sehr besorgt darüber sind inzwischen 86 Prozent der Bundesbürger. Im Vergleich dazu waren es im Jahre 2003 gerade einmal 58 Prozent.
Der Grundtenor der gesamten Untersuchung ist, dass die Bundesbürger gezielte Ermittlungsmaßnahmen bei konkreten Verdachtsfällen zwar befürworten, eine Überwachung Unverdächtiger bzw. unbeteiligter Dritter aber strikt ablehnen, selbst wenn wenn es im „Kampf gegen den Terrorismus“ notwendig sein sollte.
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