Stixus’s Weblog

April 21, 2008

Filesharing wird nun schon dem „organisierten Verbrechen“ zugerechnet

Es wird immer lustiger in Deutschland wenn es um Tauschbörsen und deren Nutzer geht…nun sind wir also soweit, das Tauschbörsen und deren Nutzer mit dem „Organisierten Verbrechen“ auf eine Stufe gestellt werden.
Der User als Mitgleid einer kriminellen Vereinigung.
Soweit hat es die Musikindustrie/Filmwirtschaft also schon geschafft.
Zugegeben…schwer war es ja nicht, zumal sich die Mitarbeiter dieser Vereine der Hilfe willfähriger Büttel aus der Politik sicher sein können.
Hier mal ein Beitrag den wir bei heise.de gefunden haben

Die Filmwirtschaft hat 2007 nach eigenen Angaben messbare Erfolge im „Kampf gegen Raubkopierer“ erzielt. So konnte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im vergangenen Jahr die Zahl der Strafanträge von 1843 auf 1928 steigern. Dazu sind laut der im Auftrag der Filmwirtschaft tätigen privaten Ermittlungsorganisation 380 Zivilverfahren gekommen. Der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren konnte 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent auf 1873 erhöht werden. Darunter ergingen in 28 Prozent der Fälle Verurteilungen, das sind 32 Prozent mehr als 2006.
„Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden hat sich verbessert“, kommentierte der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer die Zahlen aus dem Jahresbericht am heutigen Montag in Berlin im Vorfeld des „Welttag des geistigen Eigentums“ am kommenden Samstag. Bei den ergangenen Urteilen seien „einige Gefängnisstrafen“ bis zu drei Jahren verhängt worden, betonte er gegenüber heise online. Aber auch die in 53 Prozent der Fälle erfolgte Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße und Einbeziehung der benutzten Hardware und anderer „Tatmittel“ sei als „erfolgreicher Abschluss“ zu werten. In 19 Prozent der Fälle sind Verfahren ferner wegen einer „schwerer wiegenden Straftat“ eingestellt worden.
Sommer zufolge konzentrierte sich die GVU 2007 einmal mehr vor allem darauf, „die Quellen trockenzulegen“, also gegen die Spitze der „Verbreitungspyramide“ rechtswidrig kopierter Filme vorzugehen. Dazu zählt der GVU-Vertreter einen geschlossenen Kreis von „rund 100 Leuten“ mit hohem Vernetzungsgrad, die dem „organisierten Verbrechen“ zugerechnet werden könnten. Zugleich räumte Sommer aber auch ein, dass „ganz oben das gewerbliche Interesse eher gering sei“ und einzelne Release-Gruppen „im sportlichen Wettbewerb stehen“. Das eigentliche Problem sei die Zwischenebene, die aus den Betreibern von Pay-Servern oer BitTorrent-Trackern und dazugehörigen Portalseiten bestehe.

heise.de

E-Mail-Nutzung

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Das Bildungsniveau in Deutschland hat einen starken Einfluss auf die Nutzung von E-Mails. Aktuelle Erhebungen des Branchenverbandes BITKOM belegen erneut, dass die digitale Kluft in Deutschland besonders groß ist.
Nur 30 Prozent der Bürger mit Hauptschulabschluss verschicken täglich Mails, während 67 Prozent der Deutschen mit Abitur davon Gebrauch machen. Bei Personen mit Realschulabschluss liegt die Quote bei 46 Prozent.
Schichten mit geringerem Bildungsniveau verfügen deutlich seltener über einen Internetanschluss im eigenen Haushalt.
Die private Nutzung von E-Mails hängt neben dem Bildungsniveau aber auch vom Alter ab. So nutzen in der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen täglich fast drei Viertel E-Mails für die private Kommunikation. Bei den 45- bis 59-Jährigen ist es knapp die Hälfte und bei den über 60-Jährigen liegt die E-Mail-Nutzung bei nur noch einem Viertel. Auch in Hinblick auf die Geschlechter gibt es nach wie vor Unterschiede. Während 59 Prozent der Männer täglich Mails verschicken, sind es bei den Frauen nur 43 Prozent.
Laut BITKOM sind die Hersteller in der IT-Branche jedoch daran interessiert, verstärkt günstige und einfach ausgestatte Geräte auf den Markt zu bringen. „So können sich die finanzschwachen Bevölkerungsgruppen die Welt des Internets besser erschließen“, meint BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Darüber hinaus sei die Politik dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen.
Die IT-Ausstattung in den deutschen Schulen sei derzeit so schlecht wie kaum irgendwo in Europa. IT sollte laut Scheer ebenfalls so selbstverständlich in den Bildungsauftrag integriert werden wie Lesen und Schreiben. „Informatik sollte ein Pflichtfach sein und neue Medien sollten im gesamten Fächerkanon als Lehr- und Lerninstrument standardmäßig Einsatz finden.“

April 20, 2008

Pro7-Kopierschutz…nichts ging mehr…

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Von Freitag bis Samstagabend war es aufgrund eines „versehentlich“ aktivierten Kopierschutzes nicht möglich, das Programm von ProSieben via Festplatten- oder DVD-Recorder aufzunehmen. Inzwischen ist der Kopierschutz wieder deaktiviert. Eine Erklärung von Senderseite steht allerdings noch aus.

Wer sein Fernsehsignal über das analoge Kabelnetz empfängt, hatte von Freitag bis Samstagabend ein Problem, wenn er das Programm des Münchener Fernsehsenders ProSieben aufzeichnen wollte. Ein Kopierschutz verweigerte die Aufnahme auf dem heimischen DVD- oder Festplattenrecorder. Und das bundesweit bei allen großen Kabelnetzbetreibern. Nach div.Berichten sind Kunden von Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW betroffen. Immer neue Fernsehzuschauer berichteten seit Samstagmorgen im Internet von dem Problem.

Soviel ist bislang bekannt: Ausgestrahlt wurde der Kopierschutz via Wide Screen Signaling (WSS) über die vertikale Austastlücke. Über die Austastlücke übertragen die Fernsehsender üblicherweise das eigene Teletext-Angebot und auch die Daten für elektronische Programmführer (EPG) werden auf diesem Wege übertragen. Im Falle von ProSieben auch das zwischenzeitliche Kopierschutzsignal, welches Aufnahmegeräte wie DVD- und Festplattenrecorder an der Aufzeichnung des ProSieben-Programms abhielt. Stattdessen erschien eine Fehlermeldung mit der Botschaft „Der Inhalt ist kopiergeschützt“ bzw. je nach Hersteller mit abweichendem Text.

Auf Nachfrage zeigte sich ProSieben am Samstag zunächst wenig kooperativ. Eine Sprecherin kündigte eine konkrete Stellungnahme nach einer genaueren Analyse des Themas an. Am  Abend war die Aufnahme des ProSieben-Programms dann wieder möglich. Eine Erklärung des Senders steht allerdings noch aus.
Exakt die gleichen Probleme mit der Aufnahme aus dem ProSieben-Programm gab es nämlich schon im vergangenen August bei DVB-T-Nutzern, die ebenfalls beim Versuch, eine Sendung aufzunehmen, nur den Fehlerhinweis erhielten, dass das Programm kopiergeschützt sei. Damals lag der Fehler am Encoder des ProSieben-Signals für die DVB-T-Verbreitung, die deutschlandweit von der Telekom-Tochter T-Systems gesteuert wird.

Eine klare Mehrheit ist gegen Überwachung

Während sich die Bundesregierung den Kopf über das inzwischen leidige Thema Onlinedurchsuchung, heimliche Videoaufzeichnung in Wohnungen, sowie die Verfassungsmäßigkeit eben jener Gesetze zerbrechen muss, zeigt eine Umfrage der EU, dass der Durschnittsbürger gegen die Durchsuchung ist. Die Untersuchung vom Januar 2008 verdeutlicht mehr den je: Die Bürger haben Angst um ihre Grundrechte.

Eine Untersuchung der EU im Januar 2008 hat gezeigt, dass die deutsche Bevölkerung an den elementaren Inhalten des Grundgesetzes, wie beispielsweise dem Fernmeldegeheimnis, festhält. So sind 63 Prozent der befragten Deutschen der Ansicht, das eine Telefonüberwachung nur bei Terrorverdächtigen zulässig sein sollte, 23 Prozent fordern hierzu eine richterliche Anordnung. Zum Thema, inwiefern eine Akzeptanz gegenüber Überwachungsmaßnahmen stattgefunden hat, war das Ergebnis wenig überraschend: diese ist leicht gestiegen. Zeitgleich wurde jedoch gefordert, dass solche Maßnahmen nur gegen Verdächtige gerichtet werden dürfen und einer richterlichen Anordnung bedarf. Interessant ist auch das Gesamtverhältnis der Deutschen zum Umgang mit persönlichen Daten. Ziemlich bis sehr besorgt darüber sind inzwischen 86 Prozent der Bundesbürger. Im Vergleich dazu waren es im Jahre 2003 gerade einmal 58 Prozent.

Der Grundtenor der gesamten Untersuchung ist, dass die Bundesbürger gezielte Ermittlungsmaßnahmen bei konkreten Verdachtsfällen zwar befürworten, eine Überwachung Unverdächtiger bzw. unbeteiligter Dritter aber strikt ablehnen, selbst wenn wenn es im „Kampf gegen den Terrorismus“ notwendig sein sollte.

Umfrage als pdf wird nachgereicht

Unsere Daten sind sicher…wer’s glaubt.!

Gespeichert unter: online, speicherung, terror, vorratsdatenspeicherung — stixus @ 2:27
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In den letzten drei Jahren sind in Bundesbehörden über fünfhundert Computer abhanden gekommen. Diese enthielten auch sensible Daten, mußte das Innenministerium in einer Pressemeldung Ende März eingestehen. Neben Steuerdaten sind dabei hauptsächlich Geheimunterlagen des Verteidigungsministeriums abhanden gekommen. Die zum Teil hochbrisanten Daten waren zwar verschlüsselt…allerdings ist eine Verschlüsselung für Profis kein ernsthaftes Hindernis.

Aus der Pressemeldung vom Innenministerium geht hervor, dass den Bundesbehörden in diesem Zeitraum (3 Jahre) insgesamt 189 Computer, 328 Laptops, 38 Speichermedien und 271 Mobiltelefone abhanden gekommen oder gestohlen worden sind.

Auf einem gestohlenen Laptop des Bundesamtes für Zivildienst sollen sich 1.200 Adressdaten von Zivildienstleistenden befunden haben. Auf einem entwendeten USB-Stick des Statistischen Bundesamtes waren Daten zur Einkommenssteuer 2001 gespeichert, die allerdings anonymisiert gewesen sein sollen. In fünf Fällen sollen Datenträger des Verteidigungsministeriums vertrauliche Informationen enthalten haben. Auch in entwendeten Handys, die angeblich im Ausland verschwunden sind, sollen geheime Telefonnummern von Politikern und Abgeordneten gespeichert gewesen sein.

In der Pressemeldung heißt es weiter:

„Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem von einem gestohlenen, abhanden gekommenen beziehungsweise unauffindbaren Gerät auf nichtöffentliche beziehungsweise vertrauliche Daten zugegriffen werden konnte.“

Angesichts dieser dramatischen „Datenverluste“ in Regierungseinrichtungen kommt man nicht umhin leise Zweifel anzumelden wenn es um die Sicherheit der im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten geht…

April 18, 2008

Online-Durchsuchung geht in die nächste Runde…

Bundestag und Bundesregierung stehen wegen der Online-Durchsuchung kurz davor von Karlsruhe schon wieder vermöbelt zu werden.

Gerhart Baum, einer der ganz wenigen Nicht-Witz-Liberalen, hält sich eine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die “Grosse Koalition” und ihre Polizeistaatspläne im Zuge der “Online-Durchsuchung” getauften Ermächtigungsgesetze für die Exekutive offen.

Der Alte Baum heute auf “Zeit online”:

Das BKA-Gesetz ist ein Element auf dem Weg in eine neue Sicherheitsarchitektur. Schäuble möchte bewährte Prinzipien der Rechtsordnung ändern, zum Beispiel die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz. In dem Gesetz vermischen sich deren Kompetenzen. Verfassungsschutz und Polizei werden sich immer ähnlicher, die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse überschneiden sich immer stärker mit geheimdienstlichen. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer sehr bedenklicher Punkte. Dazu gehören die Rasterfahndung, die Wohnraumüberwachung, auch die Parallelität der Kompetenzen von Länderpolizeien und Bundespolizei. Auch sie kann dazu führen, dass die Datenschutz-Rechte der Bürger weiter eingeschränkt werden.

Frage: Sie haben schon das Gesetz zum Abschuss entführter Flugzeuge und das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe zu Fall gebracht. Werden Sie auch gegen das BKA-Gesetz klagen, wenn es nicht noch geändert wird?

Baum: Wir stehen erst am Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Das wird noch viele Wochen dauern. Am Ende werde ich sehen, ob ich noch einmal nach Karlsruhe gehen muss. Das werde ich nicht leichtfertig tun, sondern erst nach gründlicher Prüfung. Aber diese Option besteht natürlich. Denn ich habe gelernt, dass man nicht nur Urteile in Karlsruhe erstreiten muss, sondern dass man sie unter Umständen hinterher auch noch gegen den Gesetzgeber verteidigen muss.

Innenminister zögern beim BKA-Gesetz

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.
„Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen“, warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. „Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen“, erklärte Schönbohm. „Das ist noch völlig offen.“

Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das „klare Signal“ aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum „anderer Personen“ dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte „unvermeidbar betroffen werden“.
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem „Richterband“. Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.

Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der „unantastbare“ hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst „geschont“ werden. Dabei seien aber „zwei Stufen“ zu unterscheiden. Zunächst habe die „Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben“. Falls dies „nicht in Betracht“ komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich „unverzüglich gelöscht werden“.
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. „Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar“, betont die Liberale. „Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen.“ Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, „dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde“. Das BKA brauche generell keine Ermächtigung „für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer“.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres“, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere „Ausdehnung der BKA-Befugnisse“ werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: „Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.“ Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: „Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.“ Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf „TVW“ zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: „Trojaner, Video und Wanzen“. Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.

Schäuble: Entwurf für Online-Razzien ist verfassungsgemäß

Gespeichert unter: durchsuchung, online, terror — stixus @ 12:11

Im Einzelnen hebt das Ministerium neben Online-Razzien die geplanten neuen Vorschriften zur präventiven Telekommunikationsüberwachung hervor. Darin sei klargestellt, dass auch Maßnahmen der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung zulässig seien. Damit könnten verschlüsselte Internet-Telefonate vor der Verschlüsselung beziehungsweise beim Empfänger nach der Entschlüsselung „abgegriffen und an den Bedarfsträger für die Zielperson unbemerkt übermittelt werden“.

Der Entwurf enthalte als „weiteres wichtiges Instrument zur Abwehr terroristischer Gefahren“ Ermächtigungen zur Wohnraumüberwachung. Der große Lauschangriff auf die Kommunikation sei dabei um eine optische Komponente mithilfe von Videoüberwachung ergänzt worden. Erfahrungen hätten gezeigt, dass gerade der große Spähangriff in Form der optischen Wohnraumüberwachung „im Kampf gegen den internationalen Terrorismus von großer Bedeutung sein kann“.

Regelungen zu dem vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Benachrichtigung und zur Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten seien vorgesehen, versichert das Innenressort. Überdies werde der Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gewährleistet, wobei die Vorschriften den vergleichbaren Regelungen aus der Strafprozessordnung (StPO) nachgebildet seien. Zuvor hatte der Zentralrat der Muslime kritisiert, dass Imame nicht vom besonderen Schutz für Berufsgeheimnisträger erfasst seien.

Die Ankündigung bayerischer Regierungsvertreter und hochrangiger CSU-Politiker, anders als im Entwurf für das BKA-Gesetz auch ein Eindringen von Ermittlern oder Technikern in Wohnungen für das Aufspielen von Überwachungssoftware auf Zielrechner weiter zulassen zu wollen, sorgt derweil für Wirbel. SPD und FDP in Bayern lehnen einen solchen Sonderweg ab. Die FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann vor, „mit immer neuen Schnellschüssen das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat“ zu beschädigen, und empfahl ihm eine genaue Lektüre des Karlsruher Urteils. Auch der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte in München, Anton Stammel, warnte eindringlich vor verfassungsrechtlichen Problemen bei der bayerischen Initiative.

Rückendeckung gaben Herrmann dagegen seine CDU-Kollegen aus Baden-Württemberg und Hessen, Heribert Rech und Volker Bouffier. „Ich halte die bayerische Position für richtig“, sagte Bouffier. Es müsse eine „saubere Rechtsgrundlage“ auch für das Eindringen in Wohnungen geben. Auch Rech äußerte Zweifel, ob die vom Bund geplante Regelung praxistauglich sei. Gegebenenfalls müsse nachgebessert werden. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) ist ebenfalls skeptisch, ob das Instrument in der nun geplanten Form tatsächlich seinen Zweck erfüllt“. Der dpa sagte er: „Da wäre ein Krimineller schon sehr dämlich, wenn er einen E-Mail-Anhang mit einem Bundestrojaner öffnen würde.“ Laut Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wird die Netzbespitzelung aber generell überschätzt. Das eigentliche Problem sei auch nicht die Wohnung: „Die Täter, die wir im Auge haben, sind eher mobil.“

Clemens Binninger, Innenexperte der Unions-Bundestagsfraktion, bedauerte, dass der Bund nicht auf die bayerische Linie eingeschwenkt ist. „Aber weil die Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes als Ganzes für die Sicherheit in Deutschland dringend notwendig ist, haben wir uns zu einer Regelung bereit erklärt, die nicht zu 100, sondern nur zu 75 Prozent den Anforderungen zur optimalen Regelung entspricht“, erklärte der CDU-Politiker. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, hält weitere gesetzliche Maßnahmen für „dringend erforderlich.“ Die Regelung zur Online-Durchsuchung dürfe „selbstverständlich“ nicht auf den Bereich der Gefahrenabwehr beschränkt werden. Vielmehr müsse sie auch bei der normalen Strafverfolgung unter Beachtung der verfassungsrechtlich notwendigen Vorkehrungen gelten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte die Pläne für Online-Razzien dagegen generell als ungebührlichen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen ab.

April 17, 2008

BKA hat noch kein eigenes Spitzelprogramm…man hofft auf das Ausland…

Gespeichert unter: durchsuchung, online, terror — stixus @ 9:44

Nach der prinzipiellen Einigung zwischen den federführenden Ressorts der Bundesregierung über einen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Ausforschung von IT-Systemen zeigt sich die Wiesbadener Polizeibehörde nach eigenen Angaben gut gerüstet für die versprochenen neuen Befugnisse. Das BKA sei derzeit mit „Hochdruck“ dabei, die entsprechende Spionagesoftware zu erstellen, erklärte der Chef der Einrichtung, Jörg Ziercke, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Die deutschen Ermittler sind bislang selbst noch nicht in der Lage, die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen durchzuführen. Entsprechende Schnüffelprogramme seien aber auch von anderen Ländern zu bekommen, die bereits Festplatten ausspähen, meinte Ziercke. Man könnte so jederzeit mit den verdeckten Durchsuchungen anfangen.

heise.de

Anmerkung: Wenn das BKA noch kein eigenes Programm hat…an wen wird man sich zwecks Online-Durchsuchung dann wenden..??? Die Russen vieleicht, die haben soetwas schon seit Jahren im Einsatz gegen Regimekritiker. Oder das BKA wird bei den Chinesen vorstellig, schliesslich haben die es im letzten Jahr schon bis in’s Bundeskanzleramt bzw.dort bis zum Vorzimmer der Frau Merkel geschafft…Online…versteht sich und ohne das irgendjemand irgendetwas mitbekommen hat.!
Wahrlich, wir dürfen gespannt sein darauf, welcher Geheimdienst Deutschland’s Festplatten -mit Zustimmung deutscher Politiker- nun ausspähen darf.

BKA hat noch kein eigenes Spitzelprogramm…man hofft auf das Ausland…

Gespeichert unter: durchsuchung, online, terror — stixus @ 9:41

Nach der prinzipiellen Einigung zwischen den federführenden Ressorts der Bundesregierung über einen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Ausforschung von IT-Systemen zeigt sich die Wiesbadener Polizeibehörde nach eigenen Angaben gut gerüstet für die versprochenen neuen Befugnisse. Das BKA sei derzeit mit „Hochdruck“ dabei, die entsprechende Spionagesoftware zu erstellen, erklärte der Chef der Einrichtung, Jörg Ziercke, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Die deutschen Ermittler sind bislang selbst noch nicht in der Lage, die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen durchzuführen. Entsprechende Schnüffelprogramme seien aber auch von anderen Ländern zu bekommen, die bereits Festplatten ausspähen, meinte Ziercke. Man könnte so jederzeit mit den verdeckten Durchsuchungen anfangen.

heise.de

Anmerkung: Wenn das BKA noch kein eigenes Programm hat…an wen wird man sich zwecks Online-Durchsuchung dann wenden..??? Die Russen vieleicht, die haben soetwas schon seit Jahren im Einsatz gegen Regimekritiker. Oder das BKA wird bei den Chinesen vorstellig, schliesslich haben die es im letzten Jahr schon bis in’s Bundeskanzleramt bzw.dort bis zum Vorzimmer der Frau Merkel geschafft…Online…versteht sich und ohne das irgendjemand irgendetwas mitbekommen hat.!
Wahrlich, wir dürfen gespannt sein darauf, welcher Geheimdienst Deutschland’s Festplatten -mit Zustimmung deutscher Politiker- nun ausspähen darf.

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