Stixus’s Weblog

April 18, 2008

E-Mail-Enthüllung überschattet Irland-Besuch

Gespeichert unter: meinung, politik, terror, umfragen, verfassung, überwachung — stixus @ 7:30
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Der Irland-Besuch von Bundeskanzlerin Merkel stand ganz im Zeichen des kommenden Referendums über den Vertrag von Lissabon. Während Merkel nicht müde wurde, die Vorzüge des Vertrages für Irland zu preisen, sorgte gleichzeitig ein Artikel der Irish Daily Mail für Aufregung. Der Zeitung war eine E-Mail eines britischen Botschaftsbeamten in Irland an seinen Vorgesetzten zugespielt worden. Darin berichtet der Brite von einem Treffen mit einem ranghohen irischen Regierungsbeamten. Bei diesem Treffen wurde die Strategie der irischen Regierung im Bezug auf das Referendum erläutert.

Die wesentlichen Inhalte:

  • Als Termin des Referendums solle nicht etwa wie angekündigt der 12. Juni 2008 gewählt werden, sondern regierungsintern habe man sich auf den 29. Mai geeinigt. Diese Terminänderung solle allerdings so spät wie möglich bekannt gegeben werden, um dadurch die Vertragsgegner zu überrumpeln und ihre Kampagne zu schwächen.
  • Es wäre zwar günstiger gewesen, das Referendum im Oktober abzuhalten, allerdings fürchte die irische Regierung unter anderen die im zweiten Halbjahr einsetzende EU-Präsidentschaft Frankreichs. Sarkozy wird demzufolge als „völlig unberechenbar“ eingeschätzt. Des weiteren stießen auch Frankreichs Pläne für EU-weite Verteidigungsstrukturen in Irland auf Ablehnung. Hintergrund: Viele Iren wünschen sich eine weitgehende militärische Neutralität ihres Landes.
  • Der Bericht gesteht ein, dass der EU-Vertrag „in weiten Teilen für den Laien unverständlich ist“, und sieht dies als Vorteil: die Mehrheit der Iren werde einfach für den Vorschlag der von ihnen gewählten Politiker stimmen, anstatt den Vertrag im Detail zu lesen. Anmerkung: Die Mehrheit der irischen Parlamentsparteien befürwortet den EU-Vertrag, nur Sinn Fein und Teile der Grünen sind dagegen.
  • Die Rolle der irischen Medien und der EU-Kommission wird gelobt, die sich in der Frage „relativ ruhig“ und „hilfreich“ verhalten hätten. Beide trügen dazu bei, die Kontroverse über den Vertrag und das Referendum in der irischen Öffentlichkeit gering zu halten.

Schon seit langem haben unabhängige Beobachter, wie zum Beispiel EU Observer, festgestellt, dass die Arbeit der EU aus Rücksicht auf das irische Referendum derzeit praktisch stillsteht. In Reaktion auf den Artikel sagte Irlands Premier Bertie Ahern gegenüber der Irish Times, dass die Vorwürfe, dass „Europa vor dem Referendum absichtlich Ankündigungen ändere, jeder Grundlage entbehren“.

Die Authentizität der E-Mail ist nicht überprüfbar: dennoch hat die Meldung eine Debatte in Irland ausgelöst; Sie können den Text im Blog von Open Europe im (englischen) Originaltext nachlesen.

Innenminister zögern beim BKA-Gesetz

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.
„Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen“, warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. „Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen“, erklärte Schönbohm. „Das ist noch völlig offen.“

Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das „klare Signal“ aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum „anderer Personen“ dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte „unvermeidbar betroffen werden“.
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem „Richterband“. Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.

Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der „unantastbare“ hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst „geschont“ werden. Dabei seien aber „zwei Stufen“ zu unterscheiden. Zunächst habe die „Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben“. Falls dies „nicht in Betracht“ komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich „unverzüglich gelöscht werden“.
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. „Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar“, betont die Liberale. „Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen.“ Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, „dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde“. Das BKA brauche generell keine Ermächtigung „für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer“.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres“, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere „Ausdehnung der BKA-Befugnisse“ werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: „Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.“ Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: „Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.“ Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf „TVW“ zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: „Trojaner, Video und Wanzen“. Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.

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