Stixus’s Weblog

April 20, 2008

Eine klare Mehrheit ist gegen Überwachung

Während sich die Bundesregierung den Kopf über das inzwischen leidige Thema Onlinedurchsuchung, heimliche Videoaufzeichnung in Wohnungen, sowie die Verfassungsmäßigkeit eben jener Gesetze zerbrechen muss, zeigt eine Umfrage der EU, dass der Durschnittsbürger gegen die Durchsuchung ist. Die Untersuchung vom Januar 2008 verdeutlicht mehr den je: Die Bürger haben Angst um ihre Grundrechte.

Eine Untersuchung der EU im Januar 2008 hat gezeigt, dass die deutsche Bevölkerung an den elementaren Inhalten des Grundgesetzes, wie beispielsweise dem Fernmeldegeheimnis, festhält. So sind 63 Prozent der befragten Deutschen der Ansicht, das eine Telefonüberwachung nur bei Terrorverdächtigen zulässig sein sollte, 23 Prozent fordern hierzu eine richterliche Anordnung. Zum Thema, inwiefern eine Akzeptanz gegenüber Überwachungsmaßnahmen stattgefunden hat, war das Ergebnis wenig überraschend: diese ist leicht gestiegen. Zeitgleich wurde jedoch gefordert, dass solche Maßnahmen nur gegen Verdächtige gerichtet werden dürfen und einer richterlichen Anordnung bedarf. Interessant ist auch das Gesamtverhältnis der Deutschen zum Umgang mit persönlichen Daten. Ziemlich bis sehr besorgt darüber sind inzwischen 86 Prozent der Bundesbürger. Im Vergleich dazu waren es im Jahre 2003 gerade einmal 58 Prozent.

Der Grundtenor der gesamten Untersuchung ist, dass die Bundesbürger gezielte Ermittlungsmaßnahmen bei konkreten Verdachtsfällen zwar befürworten, eine Überwachung Unverdächtiger bzw. unbeteiligter Dritter aber strikt ablehnen, selbst wenn wenn es im „Kampf gegen den Terrorismus“ notwendig sein sollte.

Umfrage als pdf wird nachgereicht

Unsere Daten sind sicher…wer’s glaubt.!

Gespeichert unter: online, speicherung, terror, vorratsdatenspeicherung — stixus @ 2:27
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In den letzten drei Jahren sind in Bundesbehörden über fünfhundert Computer abhanden gekommen. Diese enthielten auch sensible Daten, mußte das Innenministerium in einer Pressemeldung Ende März eingestehen. Neben Steuerdaten sind dabei hauptsächlich Geheimunterlagen des Verteidigungsministeriums abhanden gekommen. Die zum Teil hochbrisanten Daten waren zwar verschlüsselt…allerdings ist eine Verschlüsselung für Profis kein ernsthaftes Hindernis.

Aus der Pressemeldung vom Innenministerium geht hervor, dass den Bundesbehörden in diesem Zeitraum (3 Jahre) insgesamt 189 Computer, 328 Laptops, 38 Speichermedien und 271 Mobiltelefone abhanden gekommen oder gestohlen worden sind.

Auf einem gestohlenen Laptop des Bundesamtes für Zivildienst sollen sich 1.200 Adressdaten von Zivildienstleistenden befunden haben. Auf einem entwendeten USB-Stick des Statistischen Bundesamtes waren Daten zur Einkommenssteuer 2001 gespeichert, die allerdings anonymisiert gewesen sein sollen. In fünf Fällen sollen Datenträger des Verteidigungsministeriums vertrauliche Informationen enthalten haben. Auch in entwendeten Handys, die angeblich im Ausland verschwunden sind, sollen geheime Telefonnummern von Politikern und Abgeordneten gespeichert gewesen sein.

In der Pressemeldung heißt es weiter:

„Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem von einem gestohlenen, abhanden gekommenen beziehungsweise unauffindbaren Gerät auf nichtöffentliche beziehungsweise vertrauliche Daten zugegriffen werden konnte.“

Angesichts dieser dramatischen „Datenverluste“ in Regierungseinrichtungen kommt man nicht umhin leise Zweifel anzumelden wenn es um die Sicherheit der im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten geht…

April 18, 2008

Online-Durchsuchung geht in die nächste Runde…

Bundestag und Bundesregierung stehen wegen der Online-Durchsuchung kurz davor von Karlsruhe schon wieder vermöbelt zu werden.

Gerhart Baum, einer der ganz wenigen Nicht-Witz-Liberalen, hält sich eine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die “Grosse Koalition” und ihre Polizeistaatspläne im Zuge der “Online-Durchsuchung” getauften Ermächtigungsgesetze für die Exekutive offen.

Der Alte Baum heute auf “Zeit online”:

Das BKA-Gesetz ist ein Element auf dem Weg in eine neue Sicherheitsarchitektur. Schäuble möchte bewährte Prinzipien der Rechtsordnung ändern, zum Beispiel die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz. In dem Gesetz vermischen sich deren Kompetenzen. Verfassungsschutz und Polizei werden sich immer ähnlicher, die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse überschneiden sich immer stärker mit geheimdienstlichen. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer sehr bedenklicher Punkte. Dazu gehören die Rasterfahndung, die Wohnraumüberwachung, auch die Parallelität der Kompetenzen von Länderpolizeien und Bundespolizei. Auch sie kann dazu führen, dass die Datenschutz-Rechte der Bürger weiter eingeschränkt werden.

Frage: Sie haben schon das Gesetz zum Abschuss entführter Flugzeuge und das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe zu Fall gebracht. Werden Sie auch gegen das BKA-Gesetz klagen, wenn es nicht noch geändert wird?

Baum: Wir stehen erst am Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Das wird noch viele Wochen dauern. Am Ende werde ich sehen, ob ich noch einmal nach Karlsruhe gehen muss. Das werde ich nicht leichtfertig tun, sondern erst nach gründlicher Prüfung. Aber diese Option besteht natürlich. Denn ich habe gelernt, dass man nicht nur Urteile in Karlsruhe erstreiten muss, sondern dass man sie unter Umständen hinterher auch noch gegen den Gesetzgeber verteidigen muss.

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