Bundestag und Bundesregierung stehen wegen der Online-Durchsuchung kurz davor von Karlsruhe schon wieder vermöbelt zu werden.
Gerhart Baum, einer der ganz wenigen Nicht-Witz-Liberalen, hält sich eine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die “Grosse Koalition” und ihre Polizeistaatspläne im Zuge der “Online-Durchsuchung” getauften Ermächtigungsgesetze für die Exekutive offen.
Der Alte Baum heute auf “Zeit online”:
Das BKA-Gesetz ist ein Element auf dem Weg in eine neue Sicherheitsarchitektur. Schäuble möchte bewährte Prinzipien der Rechtsordnung ändern, zum Beispiel die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz. In dem Gesetz vermischen sich deren Kompetenzen. Verfassungsschutz und Polizei werden sich immer ähnlicher, die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse überschneiden sich immer stärker mit geheimdienstlichen. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer sehr bedenklicher Punkte. Dazu gehören die Rasterfahndung, die Wohnraumüberwachung, auch die Parallelität der Kompetenzen von Länderpolizeien und Bundespolizei. Auch sie kann dazu führen, dass die Datenschutz-Rechte der Bürger weiter eingeschränkt werden.
Frage: Sie haben schon das Gesetz zum Abschuss entführter Flugzeuge und das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe zu Fall gebracht. Werden Sie auch gegen das BKA-Gesetz klagen, wenn es nicht noch geändert wird?
Baum: Wir stehen erst am Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Das wird noch viele Wochen dauern. Am Ende werde ich sehen, ob ich noch einmal nach Karlsruhe gehen muss. Das werde ich nicht leichtfertig tun, sondern erst nach gründlicher Prüfung. Aber diese Option besteht natürlich. Denn ich habe gelernt, dass man nicht nur Urteile in Karlsruhe erstreiten muss, sondern dass man sie unter Umständen hinterher auch noch gegen den Gesetzgeber verteidigen muss.